Versand und Zahlungsbedingungen
Müller Industrietechnik GmbH
Versandbedingungen
Standardversand mit GLS 8,50€
Lieferung ab Nettowarenwert 500,00€ frei Haus
Mindestbestellwert 50,00€
Mindermengenzuschlag 5,00€
Inselzuschlag 14,00€
GLS Verzollungsgebühren auf Anfrage €
nox Nachtexpress - Frachtensätze (Bestellungsannahme Mo-Do bis 16.30Uhr, Fr. bis 15 Uhr)
1€ geschenkt mit der neuen Verpackungsvariante M green line für Glasscheiben
bis 10kg 10,50€ - inkl. Verpackung/ Glasversicherung 13,00€
bis 20kg 13,00€ - inkl. Verpackung/ Glasversicherung 16,50€
bis 30kg 17,00€ - inkl. Verpackung/ Glasversicherung 20,50€
bis 40kg 25,00€ - inkl. Verpackung/ Glasversicherung 28,50€
bis 50kg 29,00€ - inkl. Verpackung/ Glasversicherung 34,50€
bis 60kg 35,00€ - inkl. Verpackung/ Glasversicherung 39,50€
Speditionslieferungen
bis 449,00€ Frachtanteil 25,00€
zzgl. Verpackung/ Versicherung 8,00€
ab 500,00€ Frachtanteil frei Haus
zzgl. Verpackung/ Versicherung 10,00€
Verzollungsgebühren EUR1 auf Anfrage €
Verzollungsgebühren AA auf Anfrage €
Auszug AGB
§ 5 Gefahrenübergang – Verpackungskosten
(1) Die Gefahr geht auf den Besteller über, sobald die Sendung an die den Transport ausführende Person übergeben worden ist oder zwecks Versendung unser Lager verlassen hat. Wird der Versand auf Wunsch des Bestellers verzögert, geht die Gefahr mit der Meldung der Versandbereitschaft auf ihn über.
(2) Sofern sich aus der Auftragsbestätigung nichts anderes ergibt, ist „Lieferung ab Werk“ vereinbart.
(3) Transport- und alle sonstigen Verpackungen nach Maßgabe der Verpackungsordnung werden nicht zurückgenommen; ausgenommen sind Paletten. Der Besteller ist verpflichtet, für eine Entsorgung der Verpackung auf eigene Kosten zu sorgen.
Zahlungsbedingungen
8 Tage - 2% oder nach 30 tagen netto
Auszug AGB
§ 3 Preise – Zahlungsbedingungen
(1) Sofern sich aus der Auftragsbestätigung nichts anderes ergibt, gelten unsere Preise „ ab Werk“, ausschließlich Verpackung; diese wird gesondert in Rechnung gestellt.
(2) Die gesetzliche Umsatzsteuer ist nicht in unseren Preisen eingeschlossen; sie wird in gesetzlicher Höhe am Tag der Rechnungsstellung in der Rechnung gesondert ausgewiesen.
(3) Der Abzug von Skonto bedarf besonderer schriftlicher Vereinbarung.
(4) Sofern sich aus der Auftragsbestätigung nichts anderes ergibt, ist der Kaufpreis ohne Abzug sofort nach Zugang der Rechnung fällig. Der Besteller gerät spätestens 30 Tage nach Fälligkeit in Zahlungsverzug und hat den noch offenen Kaufpreis mit 5 Prozentpunkten über dem Basissatz nach § 1 des DÜG vom 09.06.1998 zu verzinsen, sofern wir keinen höheren Schaden nachweisen.
(5) Aufrechnungsrechte stehen dem Besteller nur zu, wenn seine Gegenansprüche rechtskräftig festgestellt, unbestritten oder von uns anerkannt sind. Wegen bestrittener Rechte steht dem Besteller auch kein Zurückhaltungsrecht zu.